Das Wort „Homeoffice“ ist sicherlich eines der am meisten benutzten Worte im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie. Während früher einen Tag von zu Hause zu arbeiten oft schwierig war, reduzieren Firmen heute aktiv die Anzahl der Arbeitsplätze in ihren Büroräumen. Dies geht so weit, dass die Anzahl der vorhandenen Plätze unter der Anzahl der Mitarbeiter aus Kostengründen liegt, so dass Arbeiten außerhalb des Firmenbüros das neue Normal nach 2020 werden wird oder sogar schon ist.

Ein interessanter Beitrag auf Space Base zum Thema Reduktion der Büroflächen

Die meisten Angestellten freut dieser Trend: Pendelzeit kann nun immer häufiger in Freizeit bzw. Familienzeit umgewandelt werden. Und auch die Umwelt profitiert davon. Nach einer Studie von Greenpeace könnten bis zu 5 Millionen Tonnen CO2 jährlich eingespart werden, wenn 40% der Angestellten 2 Tage die Woche Remote arbeiten würden. Wer hat nicht noch die Zeit vor Augen, als im ersten Lockdown die Straßen der Innenstädte plötzlich zur Rush-Hour fast leer waren?

In Rekordtempo wurden die technischen Voraussetzungen für das Homeoffice von den Firmen geschaffen. Nach ersten Erfahrungen beklagen viele Angestellte, dass sie gerne wieder Privat- und Berufsleben trennen möchten. Aufgrund von Platzbeschränkungen zuhause wird häufig aus dem Schlafzimmer oder am Küchentisch gearbeitet. Als Sonderfall, wenn z.B. ein dringender Termin wahrgenommen werden muss, ist das problemlos, als neues Normal ist das nicht nur aus arbeitsergonomischer Sicht problematisch. Denn auch im Home Office sind rechtliche Aspekte auch weiterhin zu berücksichtigen und werden in der Zukunft wohl wieder eine größere Rolle spielen.

Homeoffice und Mobiles Arbeiten

Juristisch muss zwischen „Homeoffice“ und „mobilem Arbeiten“ unterschieden werden. Eine gute Aufbereitung dazu hat die Tagesschau unter https://www.tagesschau.de/wirtschaft/homeoffice-mobiles-arbeiten-unterschied-101.html erarbeitet. Kurz zusammengefasst errichtet der Arbeitgeber beim Homeoffice einen Arbeitsplatz in den Privaträumen des Angestellten während beim mobilen Arbeiten der Arbeitnehmer berechtigt ist, flexibel von überall außerhalb des Firmenbüros zu arbeiten, also auch zu Hause. Damit gilt juristisch für das „Homeoffice“ die Arbeitsstättenverordnung, während für ein mobiles Arbeiten „nur“ eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz vorzunehmen ist. Ob und wie dies für den Arbeitgeber möglich ist, darüber wird aktuell diskutiert. Für alle Interessierten hier interessante Links für mehr Details:

In der betrieblichen Praxis wird sehr unterschiedlich mit der Rechtslage umgegangen. Das Spektrum reicht von „Wir arbeiten jetzt alle im Home Office“, gemeint ist jedoch mobiles Arbeiten ohne weitere Unterstützung in Form von ergonomischen Stühlen, externem Monitor etc., bis hin zu „Bitte arbeitet bis auf weiteres mobil“ mit der Möglichkeit, sein Equipment aus der Firma mit nach Hause zu nehmen und zu unterschreiben, dass dort alle Voraussetzungen nach Arbeitsschutzgesetz eingehalten werden. Hier wird in naher Zukunft sicherlich eine gesellschaftliche Debatte stattfinden, um diese neue Arbeitsform weiter auszugestalten.

Wohnortnahes Arbeiten und Pendlerhafen

Viele Arbeitnehmer können oder wollen nicht von zu Hause aus arbeiten. Sei es, dass der Platz nicht vorhanden ist, weil die Wohnung sowieso schon zu klein ist und man vergeblich eine neue sucht, oder weil kleine Kinder nicht verstehen, dass man zwar „da“ ist, aber keine Zeit für sie hat oder weil man sein Privatleben von seinem Job trennen will, um nicht in die Versuchung zu kommen abends doch noch die email vom Chef zu beantworten.
Allen ist jedoch gemein, dass sie auf die Vorteile eines wohnortnahen Arbeitens ungerne verzichten möchten. Eine mögliche Lösung bietet der „Pendlerhafen“ – einen Arbeitsort nahe am Wohnort eines pendelnden Arbeitnehmers, der nun z.B. per Fahrrad zur Arbeit fahren kann.

Homeoffice und wohnortnahes Arbeiten im Pendlerhafen: Mit dem Fahrrad ins Büro
Per Fahrrad ins Büro – durch wohnortnahes Coworking für Pendler eine neue Realität

Der Begriff des Pendlerhafens wurde in der Studie „Coworking im ländlichen Raum“ der Bertelsmann Stiftung (erschienen im November 2020) geprägt:

Die tägliche Fahrt ins Büro ist für viele Menschen Normalität, welche zunehmend durch Möglichkeiten der mobilen Arbeit ergänzt wird. So entstehen Pendler:innenhäfen – Neue Arbeitsorte entlang beliebter Pendelstrecken, welche mit passgenauen Angeboten die Bedürfnisse von Unternehmen und Arbeitnehmer:innen adressieren.

Coworking im ländlichen Raum – Menschen, Modelle, Trends
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), 2020

Im Ergebnis ergeben sich „Satellitenringe“ rund um Metropolen. Damit entstehen attraktive Angebote für Pendler, die nun wohnortnah arbeiten können. Arbeitgeber haben eine neue betriebswirtschaftliche Option, teure Arbeitsplätze in der Innenstadt durch (kostengünstigere) Arbeitsplätze in Coworking Spaces („Pendlerhäfen“) zu ergänzen und damit quasi als „Seiteneffekt“ die rechtlichen Problematiken von Home Office und mobilem Arbeiten zu umgehen.

Erste Coworking Spaces bieten Arbeitnehmern eine kostengünstige Option, regelmäßig wohnortnah zu arbeiten. Wir klären für unsere Nutzer gerade ab, inwieweit die Kosten dazu steuerlich anrechenbar sind. Zum Thema „Homeoffice Pauschale“ hat das Magazin T3N einen Artikel veröffentlicht und darin die wichtigsten Fragen geklärt.

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